Ja, laut § 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sobald das Eigentum an der Immobilie übergeht. Das bedeutet: Ab dem Zeitpunkt des Grundbucheintrags sind Sie automatisch Versicherungsnehmer. Die Versicherung läuft zunächst unverändert weiter, einschließlich aller vereinbarten Leistungen und Konditionen. Damit ist das Haus vom ersten Tag des Eigentums rechtlich abgesichert.