Wenn Sie arbeitslos werden, kann der Versicherungsvertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei weitergeführt werden.

Bedingungen:

  • Dauer: maximal 2 Jahre
  • Längstens bis zum Monat, in dem der Versicherungsnehmer 55 Jahre alt wird
  • Gilt für erwerbstätige, abhängig beschäftigte oder selbstständige Versicherungsnehmer, die noch nicht 52 Jahre alt sind

Nicht möglich ist die Beitragsbefreiung, wenn der Versicherungsnehmer:

  • Freiwilliger Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstleistender
  • Kurz- oder Saisonarbeiter
  • Umschüler
  • Beamter, Richter, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat
  • Berufssportler oder Berufstrainer
  • geringfügig beschäftigt
  • nicht erwerbstätig
  • keine natürliche Person
  • oder wenn mehr als eine Person Versicherungsnehmer ist (z. B. Eheleute oder WEG)