Wenn Sie arbeitslos werden, kann der Versicherungsvertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei weitergeführt werden.
Bedingungen:
- Dauer: maximal 2 Jahre
- Längstens bis zum Monat, in dem der Versicherungsnehmer 55 Jahre alt wird
- Gilt für erwerbstätige, abhängig beschäftigte oder selbstständige Versicherungsnehmer, die noch nicht 52 Jahre alt sind
Nicht möglich ist die Beitragsbefreiung, wenn der Versicherungsnehmer:
- Freiwilliger Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstleistender
- Kurz- oder Saisonarbeiter
- Umschüler
- Beamter, Richter, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat
- Berufssportler oder Berufstrainer
- geringfügig beschäftigt
- nicht erwerbstätig
- keine natürliche Person
- oder wenn mehr als eine Person Versicherungsnehmer ist (z. B. Eheleute oder WEG)
