Wohngebäude werden in der Regel zum „gleitenden Neuwert“ versichert. Diese Versicherungsform soll verhindern, dass die Versicherungssumme durch steigende Baupreise zu niedrig wird – ohne dass der Vertrag ständig angepasst werden muss.

Die Versicherungssumme 1914 bildet die Grundlage für diese Berechnung. Sie entspricht dem ortsüblichen Neubauwert nach Preisen des Jahres 1914, den stabilsten Vorkriegsjahren, bevor die Baupreise stark stiegen. Historisch wurde dieser Wert eingeführt, um den Beitrag zu dynamisieren und Unterversicherung zu vermeiden, ohne die vereinbarte Versicherungssumme zu verändern.

Ermittlung der Versicherungssumme 1914

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Wert zu bestimmen:

  • Schätzung des ortsüblichen Neubauwertes durch einen anerkannten Bausachverständigen
  • Umrechnung der Baupreise eines bestimmten Jahres (mit Nachweis)
  • Berechnung anhand von Größe, Ausbau und Ausstattungsmerkmalen
  • Berechnung anhand des umbauten Raumes in Kubikmetern

Schutz im Schadenfall

  • Wurde die Versicherungssumme 1914 nach einer der offiziellen Methoden ermittelt, entfällt jeder Abzug wegen Unterversicherung.
  • Wurde die Versicherungssumme anders ermittelt, erfolgt bis zu einer Schadenshöhe von 2.000 Euro kein Abzug wegen Unterversicherung.
  • Bei Erhöhung des Versicherungswertes durch Um- oder Ausbauten greift eine generelle Vorsorgeversicherung bis zur nächsten Hauptfälligkeit.