Der Einschluss deckt Schäden durch Wasser aus Pools, Schwimmbecken oder Whirlpools, die nicht an das Rohrsystem angeschlossen sind.
Einschränkungen: Nicht versichert sind aufblasbare Pools oder Planschbecken, einschließlich sogenannter „Quick-up-Pools“, bei denen der Rand aufgeblasen wird und der Pool sich durch Befüllung selbst aufrichtet.
Grund: Bei diesen Poolarten ist das Risiko zu hoch und nicht kalkulierbar.
