Versichert sind Schäden durch:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Nicht versichert:
- Schäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten nicht genutzt werden können.
Selbstbehalt (SB)
Der Selbstbehalt wird je Versicherungsfall vom entschädigungspflichtigen Betrag abgezogen. Er richtet sich nach:
- ZÜRS-Zone (Rückstau, Überschwemmung)
- Erdbebenzone (alle anderen Elementargefahren)
- Vorschadenssituation der letzten 10 Jahre (alle Elementargefahren)
Der Selbstbehalt setzt sich zusammen aus:
- Prozentualer Anteil des Schadens
- Mindestbetrag in Euro
- Höchstbetrag in Euro
