Versichert sind Schäden durch:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Nicht versichert:

  • Schäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten nicht genutzt werden können.

Selbstbehalt (SB)

Der Selbstbehalt wird je Versicherungsfall vom entschädigungspflichtigen Betrag abgezogen. Er richtet sich nach:

  • ZÜRS-Zone (Rückstau, Überschwemmung)
  • Erdbebenzone (alle anderen Elementargefahren)
  • Vorschadenssituation der letzten 10 Jahre (alle Elementargefahren)

Der Selbstbehalt setzt sich zusammen aus:

  • Prozentualer Anteil des Schadens
  • Mindestbetrag in Euro
  • Höchstbetrag in Euro