Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in Strom um und speist diesen ins öffentliche Stromnetz ein.

Versicherbar nach den BPV 2021 der Continentale (mit eigener Versicherungssumme) sind Photovoltaikanlagen, die auf dem Dach des versicherten Gebäudes befestigt oder in den Baukörper integriert sind, unter folgenden Bedingungen:

  • Nennleistung bis insgesamt 20 kWp (kilowatt peak)
  • Nicht älter als 10 Jahre und fachgerecht installiert bzw. bei Eigenmontage vor der Einspeisung von einem Fachbetrieb abgenommen
  • Keine Sonnenstandsführung

Welche Schäden sind abgedeckt?

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge
  • Leitungswasserschäden
  • Naturgefahren (z. B. Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren)
  • Unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Anlagen (Sachschaden)
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Hinweis: Ein Unterversicherungsverzicht ist nicht möglich.

Zusätzliche Infos

Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden können ebenfalls versichert werden, sofern die Nebengebäude bei der Continentale mitversichert sind und die oben genannten Bedingungen erfüllt werden.