Sie haben einen Monat Zeit, um die bestehende Gebäudeversicherung nach dem Grundbucheintrag zu kündigen. Die Kündigung kann entweder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode oder sofort erfolgen, je nach Vertragsbedingungen. Innerhalb dieses Monats können Sie frei entscheiden, ob Sie wechseln oder den Vertrag weiterführen möchten. Diese Frist schützt Käufer vor unerwünschten Versicherungsverpflichtungen und gibt die Möglichkeit, den optimalen Versicherungsschutz zu wählen.