Grundsätzlich:

  • Wärmepumpen sind über den VGV-Vertrag zu versichern.
  • Wichtig für den Versicherungsschutz: Aufstellungsort der Wärmepumpe und gewünschte Gefahrendeckung.

1. Innerhalb eines Gebäudes oder außen am Gebäude angebracht

  • Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren:
    • Feuer
    • Leitungswasser
    • Sturm/Hagel
    • Weitere Elementargefahren
  • Voraussetzung: Die Anlage ist in der Versicherungssumme erfasst (z. B. im Rahmen der Wertermittlung).
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen:
    • Im XXL-Tarif: bis 18.000 EUR
    • Im TOP-Schutz/Exklusiv: bis 25.000 EUR

2. Außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück

  • Versicherungsschutz besteht, wenn die Wärmepumpe fest mit dem Grundstück verbunden ist.
  • Gilt für XXL und TOP/Exklusiv, gegen die versicherten Gefahren.
  • Neu: Erweiterung des Diebstahlschutzes:
    • Versicherungsschutz gilt nun auch für Wärmepumpen, Windräder, PV-Anlagen oder sonstige versorgungsrelevante Anlagen, sofern fest mit dem Grundstück verbunden und in der Versicherungssumme berücksichtigt.
  • XL-Tarif: Schutz nur gegen die versicherten Gefahren und über Con+-Maske „Zubehör/Gebäudebestandteile“.

Weitergehender Versicherungsschutz

  • Über den VGV-Zusatzbaustein Solar- und Geothermie kann technischer Schutz ergänzt werden, z. B.:
    • Kurzschluss
    • Bedienungsfehler
  • Selbstbehalt: 250 EUR je Versicherungsfall
  • Neu: Ab sofort auch Diebstahlschutz im Rahmen des Zusatzbausteins.