Grundsätzlich:
- Wärmepumpen sind über den VGV-Vertrag zu versichern.
- Wichtig für den Versicherungsschutz: Aufstellungsort der Wärmepumpe und gewünschte Gefahrendeckung.
1. Innerhalb eines Gebäudes oder außen am Gebäude angebracht
- Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Weitere Elementargefahren
- Voraussetzung: Die Anlage ist in der Versicherungssumme erfasst (z. B. im Rahmen der Wertermittlung).
- Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen:
- Im XXL-Tarif: bis 18.000 EUR
- Im TOP-Schutz/Exklusiv: bis 25.000 EUR
2. Außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
- Versicherungsschutz besteht, wenn die Wärmepumpe fest mit dem Grundstück verbunden ist.
- Gilt für XXL und TOP/Exklusiv, gegen die versicherten Gefahren.
- Neu: Erweiterung des Diebstahlschutzes:
- Versicherungsschutz gilt nun auch für Wärmepumpen, Windräder, PV-Anlagen oder sonstige versorgungsrelevante Anlagen, sofern fest mit dem Grundstück verbunden und in der Versicherungssumme berücksichtigt.
- XL-Tarif: Schutz nur gegen die versicherten Gefahren und über Con+-Maske „Zubehör/Gebäudebestandteile“.
Weitergehender Versicherungsschutz
- Über den VGV-Zusatzbaustein Solar- und Geothermie kann technischer Schutz ergänzt werden, z. B.:
- Kurzschluss
- Bedienungsfehler
- Selbstbehalt: 250 EUR je Versicherungsfall
- Neu: Ab sofort auch Diebstahlschutz im Rahmen des Zusatzbausteins.
