Schon ab 10,21 € pro Monat

Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel – Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

  • Wann sich ein Wechsel besonders lohnt

  • Welche Leistungen sinnvoll sein könen

  • An welche Stelle Einsparungen möglich sind

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

5 von 5 Sterne bei 108 Bewertungen auf Google.
Gebäudeversicherung Eigentümerwechsel

Individuelle Beratung
statt anonymer Portale

Ehrlich und kompetent
ohne aufdringlich zu sein

Fairster Wohngebäudeversicherer
laut Franke und Bornberg (2019)

Wichtiges zur Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel auf einen Blick

Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Ab dem Tag, an dem Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen, ist er im Schadensfall abgesichert – zum Beispiel bei Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkäufer beitragspflichtig und haftet für Schäden, die vor dem Eigentumsübergang entstehen.

Nach dem Kauf hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag oder Besitzübergang kündigen – entweder sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Recht ermöglicht es, die Konditionen der alten Police zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem moderneren oder günstigeren Tarif zu wechseln.

Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos im persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Angebot oder rufen Sie direkt an.

Besitzübergang: Ab diesem Tag wohnen Sie offiziell im Haus oder besitzen es rechtlich.

Nutzungsübergang: Ab diesem Tag können Sie das Haus auch wirklich nutzen, zum Beispiel einziehen oder vermieten.

Lastenübergang: Ab diesem Tag zahlen Sie alle Kosten, die mit dem Haus verbunden sind – wie Grundsteuer, Versicherung oder Instandhaltung.

Wie günstig wird Ihre Gebäudeversicherung? Finden Sie es heraus!

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Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel, was es zu beachten gilt

Ab wann zahlt der Käufer die Beiträge der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel?

Der neue Eigentümer zahlt die Beiträge für die Gebäudeversicherung in der Regel ab dem Tag des Eigentumsübergangs – also ab dem Zeitpunkt, an dem er offiziell das Haus übernimmt. Bis zu diesem Tag trägt der Verkäufer die Kosten. Damit alles korrekt abgerechnet wird, müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer die Versicherung zeitnah über den Eigentümerwechsel informieren. Meist übernimmt dies der Notar, aber beide Parteien sollten sicherstellen, dass die Mitteilung tatsächlich erfolgt ist.

Wenn der Verkäufer Beiträge bereits im Voraus gezahlt hat, werden diese oft anteilig erstattet oder zwischen Käufer und Verkäufer verrechnet. So entsteht keine Zahlungslücke und der Versicherungsschutz bleibt durchgehend bestehen.

Die Tarife XL, XXL und Top-Schutz im Vergleich

So günstig ist die Immoguard Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel

Tarif XL

Schon ab 10,21 € pro Monat

  • Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit – wir erstatten die Schäden.
  • Hotelkostenübernahme, wenn Ihr Zuhause unbewohnbar wird.
  • Kosten für Aufräumung und Abbruch sind mitversichert.
  • Ihr Garten wird nach Sturm- oder Blitzschäden wiederhergestellt.
  • Schnelle Reparatur von Gebäudeschäden nach Einbruch oder Einbruchsversuch.

Tarif XXL

Schon ab 13,38 € pro Monat

  • Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit – wir erstatten die Schäden.
  • Hotelkostenübernahme, wenn Ihr Zuhause unbewohnbar wird.
  • Kosten für Aufräumung und Abbruch sind mitversichert.
  • Ihr Garten wird nach Sturm- oder Blitzschäden wiederhergestellt.
  • Schnelle Reparatur von Gebäudeschäden nach Einbruch oder Einbruchsversuch.
  • Höhere Entschädigungsgrenzen als im Tarif XL

  • Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden
  • Ersatz gestohlener Gebäudebestandteile
  • Schutz bei Schäden durch Tierbiss an Leitungen und elektrischen Anlagen
  • Mitversicherung von Zu- und Ableitungsrohren

Tarif TOP-Schutz

Schon ab 18,66 € pro Monat

  • Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit – wir erstatten die Schäden.
  • Hotelkostenübernahme, wenn Ihr Zuhause unbewohnbar wird.
  • Kosten für Aufräumung und Abbruch sind mitversichert.
  • Ihr Garten wird nach Sturm- oder Blitzschäden wiederhergestellt.
  • Schnelle Reparatur von Gebäudeschäden nach Einbruch oder Einbruchsversuch.
  • Höhere Entschädigungsgrenzen als im Tarif XXL

  • Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden
  • Ersatz gestohlener Gebäudebestandteile
  • Schutz bei Schäden durch Tierbiss an Leitungen und elektrischen Anlagen
  • Mitversicherung von Zu- und Ableitungsrohren
  • Absicherung auch gegen unbenannte Gefahren
  • Schutz bei mut- und böswilligen Beschädigungen
  • Mietausfall oder Mietwertersatz – bis zu 60 Monate

An welchen Stellen kann bei der Immoguard Gebäudeversicherung gespart werden?

  • Bündelnachlass nutzen: Wenn Sie mehrere Versicherungen bei der Continentale abschließen, etwa Hausrat oder Haftpflicht, erhalten Sie attraktive Preisvorteile auf Ihre Gebäudeversicherung.

  • Rabatt für ältere, schadenfreie Häuser: Für Immobilien, die älter als 30 Jahre sind und in den letzten fünf Jahren keinen Schaden hatten, gibt es häufig einen zusätzlichen Nachlass von rund 10 %.

  • Schadenfreiheitsrabatt sichern: Wer in den letzten fünf Jahren keine Schäden gemeldet hat, kann mit einem Rabatt von bis zu 17,5 % belohnt werden.

  • Neubau-Nachlass für junge Gebäude: Auch neuere Häuser profitieren – je nach Alter des Gebäudes (bis ca. 30–37 Jahre) sind Preisvorteile von bis zu 40 % möglich.

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Wann ein Wechsel der Gebäudeversicherung für den neuen Eigentümer besonders sinnvoll ist

Grund für Wechsel Beschreibung Nutzen eines Wechsels
Sehr alter Vertrag Alte Policen enthalten häufig veraltete Bedingungen und Standards. Moderne Verträge bieten besseren Schutz für heutige Risiken.
Veraltete Wertbasis Versicherungswert wurde seit Jahren nicht angepasst, Gefahr der Unterversicherung. Neuer Vertrag berücksichtigt den aktuellen Neubauwert oder die tatsächlichen Baukosten.
Weniger Leistungen / fehlende Zusatzoptionen Alte Verträge decken oft nur das Gebäude selbst ab; Zusatzoptionen wie Pool, Garage, Carport oder Photovoltaikanlage sind nicht eingeschlossen. Ein Wechsel ermöglicht die Absicherung dieser zusätzlichen Einrichtungen und Anlagen.
Hohe Selbstbeteiligung Alte Verträge haben oft hohe Eigenanteile im Schadensfall. Selbstbeteiligung kann reduziert werden, wodurch das finanzielle Risiko sinkt.
Regionale Risiken nicht abgedeckt Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsche sind ausgeschlossen. Neuer Vertrag kann diese Risiken gezielt absichern.
Preis-Leistungs-Verhältnis Alte Policen sind oft teuer bei gleichzeitig eingeschränkten Leistungen. Modernere Tarife bieten besseren Schutz zu günstigeren Konditionen.

Welche Grundgefahren sind durch die Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel abgedeckt?

Feuer

Die Gebäudeversicherung schützt vor Schäden, die durch Feuer entstehen, etwa durch Brände im Haus oder in der Garage. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag oder Explosionen. Feuer kann sowohl die Bausubstanz als auch fest installierte Einrichtungen beschädigen. Ziel ist es, den Wiederaufbau oder die Reparatur finanziell abzusichern.

Leitungswasser

Schäden durch Leitungswasser entstehen oft durch geplatzte Rohre, defekte Armaturen oder verstopfte Abflüsse. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Reparaturen an Wänden, Böden und fest eingebauten Einrichtungsgegenständen. Auch Folgeschäden, wie Schimmelbildung durch eindringendes Wasser, können abgedeckt sein. Wichtig ist, dass die Leitungen fachgerecht installiert und gewartet wurden, damit die Versicherung zahlt.

Sturm

Sturm deckt Schäden ab, die durch Windböen ab 8 Beaufort entstehen. Betroffen sind meist Dachziegel, Fenster, Türen oder Fassaden. Auch heruntergefallene Äste oder umgestürzte Bäume können in der Regel ersetzt werden. Die Versicherung hilft dabei, die Reparaturkosten schnell und unbürokratisch zu übernehmen.

Hagel

Hagelschäden treten häufig bei starken Unwettern auf und können Dächer, Fenster, Solaranlagen oder Fahrzeuge am Haus beschädigen. Die Versicherung deckt die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Bauteile ab. Wichtig ist, dass der Schaden dokumentiert wird, idealerweise mit Fotos und einem Schadensbericht. Auch kleinere Schäden, die langfristig die Bausubstanz beeinträchtigen könnten, werden in der Regel berücksichtigt.

Welche Elementarschäden können für Sie zum Abschluss einer Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel sinvoll sein?

Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel, welche Elementarschäden können abgedeckt werden

Überschwemmungen entstehen durch über die Ufer tretende Flüsse oder stark ansteigendes Grundwasser. Sie können Keller, Erdgeschosse und ganze Heizungsanlagen zerstören. Die Kosten für Trocknung, Sanierung und Wiederaufbau sind enorm. Eine Elementarschadenversicherung übernimmt diese Kosten und schützt so vor existenziellen finanziellen Verlusten.

Starkregen kann selbst abseits von Flüssen schwere Schäden verursachen, wenn die Kanalisation überlastet ist. Das Wasser dringt dann durch Kellerfenster, Lichtschächte oder undichte Mauern ein. Schon wenige Zentimeter Wasser können große Schäden anrichten. Eine entsprechende Absicherung deckt Reparaturkosten und Folgeschäden ab.

Erdrutsche entstehen, wenn sich durch starken Regen oder Bodenbewegungen größere Erd- oder Gesteinsmassen lösen. Gebäude können dadurch absacken oder verschoben werden. Solche Schäden sind extrem teuer und meist nicht durch eine Standard-Gebäudeversicherung abgedeckt. Eine Elementarversicherung übernimmt die Wiederherstellung oder den Wiederaufbau.

In Bergregionen besteht im Winter die Gefahr, dass Lawinen Dächer oder ganze Gebäude zerstören. Schon kleine Schneemassen, die sich vom Hang lösen, können enormen Druck ausüben. Eine Elementarversicherung deckt die Schäden an Dach, Fassade und Gebäudestruktur ab. Sie ist daher besonders für Häuser in alpinen Regionen sinnvoll.

Erdsenkungen entstehen, wenn sich der Untergrund ungleichmäßig absenkt – etwa durch ausgetrocknete Böden, Hohlräume oder Bergbauaktivitäten. Risse in Wänden und Fundamenten sind häufig die Folge. Solche Schäden werden oft erst spät bemerkt und sind teuer zu sanieren. Eine Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer vor diesen unvorhersehbaren Risiken.

Erdbeben sind in Deutschland zwar selten, aber nicht ausgeschlossen – besonders in Regionen wie dem Oberrheingraben oder am Niederrhein. Schon leichte Erschütterungen können Schäden an Mauerwerk und Dach verursachen. Die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau können schnell sehr hoch werden. Eine Absicherung gegen Erdbeben ist daher eine sinnvolle Ergänzung für gefährdete Gebiete.

Wenn sich große Mengen Schnee auf dem Dach ansammeln, kann das Dach unter der Last nachgeben oder einstürzen. Besonders Flachdächer sind gefährdet. Auch Wasser, das durch Schmelzschnee eindringt, kann Schäden verursachen. Eine Versicherung gegen Schneedruck deckt solche Fälle zuverlässig ab.

Welche Zusatzoptionen sichern Ihre Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel ab?

Glasversicherung

Große Fensterfronten, Glastüren oder Wintergärten machen ein Zuhause hell und modern – sind aber auch empfindlich. Eine Glasversicherung springt ein, wenn Scheiben durch Bruch, Risse oder Spannungen beschädigt werden. Auch Glaskeramik-Kochfelder und Vitrinen können mitversichert werden. Der Baustein sorgt dafür, dass Reparaturen oder der komplette Austausch schnell und ohne hohe Eigenkosten erfolgen können.

Gebäudeversicherung zum Eigentümerwechsel mit Photovoltaikanlagen-Versicherung
Photovoltaikanlagen-Versicherung

Photovoltaikanlagen sind eine wertvolle Investition in nachhaltige Energie. Doch sie sind Wind, Wetter und technischen Risiken ausgesetzt. Die Photovoltaikanlagen-Versicherung schützt vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannung oder auch vor Diebstahl. So bleibt die Stromproduktion gesichert – und die Anlage wirtschaftlich geschützt.

Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel gegen Mietausfall
Mietausfall-Versicherung

Nach einem Brand, Rohrbruch oder Sturm kann eine Immobilie vorübergehend unbewohnbar sein – und Mieteinnahmen bleiben aus. Die Mietausfall-Versicherung gleicht diese finanziellen Verluste aus. Sie zahlt die entgangene Miete, solange die Wohnung oder das Haus instand gesetzt wird. Besonders für Vermieter ist dieser Zusatzschutz wichtig, um laufende Kosten wie Kredite oder Unterhalt weiter bedienen zu können.

Gebäudeversicherung zum Eigentümerwechsel mit Hotelkostenabsicherung
Hotelkosten-Absicherung

Wenn das eigene Zuhause durch einen Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist, wird es schnell stressig. Die Hotelkosten-Absicherung übernimmt die Kosten für ein Hotelzimmer oder eine Ersatzwohnung, bis das Gebäude wieder bewohnbar ist. So müssen Eigentümer sich keine Sorgen um zusätzliche Ausgaben machen. Dieser Baustein sorgt für Komfort und Entlastung in einer ohnehin schwierigen Situation.

Gebäudeversicherung zum Eigentümerwechsel mit Überspannungsschutz
Überspannungsschutz

Ein Blitzeinschlag oder eine plötzliche Stromspitze kann empfindliche Gebäudetechnik zerstören. Der Überspannungsschutz deckt Schäden an elektrischen Anlagen wie Heizungssteuerung, Alarmanlage oder Smart-Home-Systemen ab. Auch fest installierte Geräte im Haus sind meist mitversichert. Besonders in Gewitterregionen bietet dieser Zusatzbaustein wertvollen Schutz vor teuren Reparaturen.

Gebäudeversicherung zum Eigentümerwechsel mit Poolversicherung
Pool-Versicherung

Ein eigener Pool ist ein Stück Lebensqualität – bringt aber auch Risiken mit sich. Austretendes Wasser, Frostschäden oder Beschädigungen durch Unfälle können schnell teuer werden. Eine spezielle Pool-Versicherung deckt diese Schäden ab und schützt auch vor Folgekosten auf dem eigenen oder benachbarten Grundstück. So bleibt der Badespaß ungetrübt und das Eigentum gut abgesichert.

Kennen Sie schon den Immoguard Haus- und Wohnungsschutzbrief?

Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief sind Sie auch bei kleinen Pannen rund um Ihr Zuhause bestens abgesichert. Egal ob mitten in der Nacht oder am Wochenende – Sie erhalten rund um die Uhr zuverlässige Unterstützung durch qualifizierte Handwerker und Servicepartner.

  • Schlüsseldienst, wenn Sie sich ausgesperrt haben

  • Rohrreinigungsservice, bei verstopften Abflüssen oder Leitungen

  • Sanitär- und Elektroinstallateur, wenn Wasserhähne tropfen oder die Elektrik streikt

  • Heizungsservice – inklusive Notheizung, falls Ihre Anlage ausfällt

  • Schädlingsbekämpfung und Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern

  • Haustierbetreuung, wenn Sie plötzlich verhindert sind

  • Ersatzwohnung, falls Ihr Zuhause vorübergehend unbewohnbar wird

So bleiben Sie in jeder Situation handlungsfähig – und genießen Sicherheit und Komfort, auch bei den kleinen Notfällen des Alltags.

Der Schutzbrief der Continentale Gebäudeversicherung schützt auch bei Eigentümerwechsel

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Wie kann man Doppelversicherungen beim Eigentümerwechsel vermeiden?

Doppelversicherungen entstehen, wenn für dasselbe Gebäude und dieselben Risiken zwei Versicherungsverträge bestehen – etwa, weil beim Eigentümerwechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, bevor der alte beendet war. Das führt nicht zu doppeltem Schutz, sondern oft nur zu doppelten Beiträgen.

Um das zu vermeiden, sollte man:

  • Vor Abschluss einer neuen Police prüfen, ob bereits eine Gebäudeversicherung besteht (z. B. über den Vorbesitzer).
  • Den Versicherer über den Eigentümerwechsel informieren, damit der alte Vertrag korrekt übertragen oder beendet wird.
  • Die Kündigungsfristen beachten: Der neue Eigentümer kann den bestehenden Vertrag meist innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang kündigen.
  • Erst kündigen, wenn der neue Schutz bestätigt ist, um keine Versicherungslücke entstehen zu lassen.

So bleibt der Versicherungsschutz lückenlos – aber ohne doppelte Kosten.