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Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel – Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Wichtiges zur Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel auf einen Blick
Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Ab dem Tag, an dem Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen, ist er im Schadensfall abgesichert – zum Beispiel bei Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkäufer beitragspflichtig und haftet für Schäden, die vor dem Eigentumsübergang entstehen.
Nach dem Kauf hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag oder Besitzübergang kündigen – entweder sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Recht ermöglicht es, die Konditionen der alten Police zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem moderneren oder günstigeren Tarif zu wechseln.
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Ab wann zahlt der Käufer die Beiträge der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel?
Der neue Eigentümer zahlt die Beiträge für die Gebäudeversicherung in der Regel ab dem Tag des Eigentumsübergangs – also ab dem Zeitpunkt, an dem er offiziell das Haus übernimmt. Bis zu diesem Tag trägt der Verkäufer die Kosten. Damit alles korrekt abgerechnet wird, müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer die Versicherung zeitnah über den Eigentümerwechsel informieren. Meist übernimmt dies der Notar, aber beide Parteien sollten sicherstellen, dass die Mitteilung tatsächlich erfolgt ist.
Wenn der Verkäufer Beiträge bereits im Voraus gezahlt hat, werden diese oft anteilig erstattet oder zwischen Käufer und Verkäufer verrechnet. So entsteht keine Zahlungslücke und der Versicherungsschutz bleibt durchgehend bestehen.
Wann ein Wechsel der Gebäudeversicherung für den neuen Eigentümer besonders sinnvoll ist
| Grund für Wechsel | Beschreibung | Nutzen eines Wechsels |
| Sehr alter Vertrag | Alte Policen enthalten häufig veraltete Bedingungen und Standards. | Moderne Verträge bieten besseren Schutz für heutige Risiken. |
| Veraltete Wertbasis | Versicherungswert wurde seit Jahren nicht angepasst, Gefahr der Unterversicherung. | Neuer Vertrag berücksichtigt den aktuellen Neubauwert oder die tatsächlichen Baukosten. |
| Weniger Leistungen / fehlende Zusatzoptionen | Alte Verträge decken oft nur das Gebäude selbst ab; Zusatzoptionen wie Pool, Garage, Carport oder Photovoltaikanlage sind nicht eingeschlossen. | Ein Wechsel ermöglicht die Absicherung dieser zusätzlichen Einrichtungen und Anlagen. |
| Hohe Selbstbeteiligung | Alte Verträge haben oft hohe Eigenanteile im Schadensfall. | Selbstbeteiligung kann reduziert werden, wodurch das finanzielle Risiko sinkt. |
| Regionale Risiken nicht abgedeckt | Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsche sind ausgeschlossen. | Neuer Vertrag kann diese Risiken gezielt absichern. |
| Preis-Leistungs-Verhältnis | Alte Policen sind oft teuer bei gleichzeitig eingeschränkten Leistungen. | Modernere Tarife bieten besseren Schutz zu günstigeren Konditionen. |
Feuer
Die Gebäudeversicherung schützt vor Schäden, die durch Feuer entstehen, etwa durch Brände im Haus oder in der Garage. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag oder Explosionen. Feuer kann sowohl die Bausubstanz als auch fest installierte Einrichtungen beschädigen. Ziel ist es, den Wiederaufbau oder die Reparatur finanziell abzusichern.
Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser entstehen oft durch geplatzte Rohre, defekte Armaturen oder verstopfte Abflüsse. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Reparaturen an Wänden, Böden und fest eingebauten Einrichtungsgegenständen. Auch Folgeschäden, wie Schimmelbildung durch eindringendes Wasser, können abgedeckt sein. Wichtig ist, dass die Leitungen fachgerecht installiert und gewartet wurden, damit die Versicherung zahlt.
Sturm
Sturm deckt Schäden ab, die durch Windböen ab 8 Beaufort entstehen. Betroffen sind meist Dachziegel, Fenster, Türen oder Fassaden. Auch heruntergefallene Äste oder umgestürzte Bäume können in der Regel ersetzt werden. Die Versicherung hilft dabei, die Reparaturkosten schnell und unbürokratisch zu übernehmen.
Hagel
Hagelschäden treten häufig bei starken Unwettern auf und können Dächer, Fenster, Solaranlagen oder Fahrzeuge am Haus beschädigen. Die Versicherung deckt die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Bauteile ab. Wichtig ist, dass der Schaden dokumentiert wird, idealerweise mit Fotos und einem Schadensbericht. Auch kleinere Schäden, die langfristig die Bausubstanz beeinträchtigen könnten, werden in der Regel berücksichtigt.

Große Fensterfronten, Glastüren oder Wintergärten machen ein Zuhause hell und modern – sind aber auch empfindlich. Eine Glasversicherung springt ein, wenn Scheiben durch Bruch, Risse oder Spannungen beschädigt werden. Auch Glaskeramik-Kochfelder und Vitrinen können mitversichert werden. Der Baustein sorgt dafür, dass Reparaturen oder der komplette Austausch schnell und ohne hohe Eigenkosten erfolgen können.

Photovoltaikanlagen sind eine wertvolle Investition in nachhaltige Energie. Doch sie sind Wind, Wetter und technischen Risiken ausgesetzt. Die Photovoltaikanlagen-Versicherung schützt vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannung oder auch vor Diebstahl. So bleibt die Stromproduktion gesichert – und die Anlage wirtschaftlich geschützt.

Nach einem Brand, Rohrbruch oder Sturm kann eine Immobilie vorübergehend unbewohnbar sein – und Mieteinnahmen bleiben aus. Die Mietausfall-Versicherung gleicht diese finanziellen Verluste aus. Sie zahlt die entgangene Miete, solange die Wohnung oder das Haus instand gesetzt wird. Besonders für Vermieter ist dieser Zusatzschutz wichtig, um laufende Kosten wie Kredite oder Unterhalt weiter bedienen zu können.

Wenn das eigene Zuhause durch einen Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist, wird es schnell stressig. Die Hotelkosten-Absicherung übernimmt die Kosten für ein Hotelzimmer oder eine Ersatzwohnung, bis das Gebäude wieder bewohnbar ist. So müssen Eigentümer sich keine Sorgen um zusätzliche Ausgaben machen. Dieser Baustein sorgt für Komfort und Entlastung in einer ohnehin schwierigen Situation.

Ein Blitzeinschlag oder eine plötzliche Stromspitze kann empfindliche Gebäudetechnik zerstören. Der Überspannungsschutz deckt Schäden an elektrischen Anlagen wie Heizungssteuerung, Alarmanlage oder Smart-Home-Systemen ab. Auch fest installierte Geräte im Haus sind meist mitversichert. Besonders in Gewitterregionen bietet dieser Zusatzbaustein wertvollen Schutz vor teuren Reparaturen.

Ein eigener Pool ist ein Stück Lebensqualität – bringt aber auch Risiken mit sich. Austretendes Wasser, Frostschäden oder Beschädigungen durch Unfälle können schnell teuer werden. Eine spezielle Pool-Versicherung deckt diese Schäden ab und schützt auch vor Folgekosten auf dem eigenen oder benachbarten Grundstück. So bleibt der Badespaß ungetrübt und das Eigentum gut abgesichert.
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Wie kann man Doppelversicherungen beim Eigentümerwechsel vermeiden?
Doppelversicherungen entstehen, wenn für dasselbe Gebäude und dieselben Risiken zwei Versicherungsverträge bestehen – etwa, weil beim Eigentümerwechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, bevor der alte beendet war. Das führt nicht zu doppeltem Schutz, sondern oft nur zu doppelten Beiträgen.

